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Einliefern

Sie haben Antiquitäten, eine Sammlung oder einen ganzen Haushalt aufzulösen und möchten diese in einer Auktion versteigern lassen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch, auch gerne bei Ihnen zu Hause.

Sollten Sie eine Beratung bei uns im Auktionshaus wünschen, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Natürlich können Sie uns auch jederzeit Fotos von Ihren Objekten per Post oder E-Mail zuschicken oder Sie nutzen unser Online-Formular.

Als Kunsthistorikerin mit langjähriger Markterfahrung biete ich Ihnen eine marktgerechte Schätzung, eine seriöse Abwicklung und Vermarktung Ihrer Kunstgegenstände.

 

Wir suchen ständig für unsere Auktionen:

 

 
  • Antiquitäten und Kuriosa 
  • Bücher, auch Kinderbücher  
  • Designobjekte und Asiatika 
  • Glas und Lampen   
  • Militaria, Orden und Münzen 
  • Oldtimer und Musikinstrumente 
  • Schmuck, Silber und Uhren 
  • Teppiche und Weißwäsche
  • Briefmarken und Postkarten
  • Bronze- und Holzfiguren
  • Gemälde und Aquarelle
  • Grafik und Fotografien
  • Möbel und Gartenobjekte
  • Porzellan und Keramik
  • Spielzeug und alte Technik
  • Zinn und Kupfer
 

 

 

 

Gerne führen wir auch Nachlass- und Haushaltsversteigerungen für Sie durch mit
kompetenter Beratung, fairer Abwicklung und günstigen Konditionen.

Für Einlieferungen und kostenlose, unverbindliche mündliche Schätzungen stehen wir Ihnen
jederzeit zur Verfügung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

 

kompetent – fair – günstig

 

Jedes Objekt wird im Internet abgebildet und ist somit weltweit präsent.

 

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Einlieferungsbedingungen

 

1. Der Einlieferer beauftragt das Auktionshaus Franke mit der Versteigerung der im Auktionsvertrag aufgeführten Gegenstände im Namen und für Rechnung des Einlieferers in der nächsten Auktion oder diese freihändig zu verkaufen. Die Versteigerung erfolgt im Rahmen der stattfindenden Auktion in 90411 Nürnberg, Kalchreuther Straße 125 oder an einem anderen, von den zuständigen Behörden genehmigten Ort. Sollten wichtige Gründe vorliegen, ist das Auktionshaus berechtigt den Versteigerungstermin um bis zu zwei Monate zu verschieben. Der neue Termin wird dem Einlieferer dann schriftlich mitgeteilt.

 

2. Der Auftraggeber liefert das Versteigerungsgut auf seine Rechnung und Gefahr nach Aufforderung durch den Versteigerer am vertraglich festgelegten Versteigerungsort ein. Die Lagerung und Verwahrung der Gegenstände erfolgt kostenlos. Transport und Lagerung gehen jedoch auf Gefahr des Einlieferers. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Aufbewahrung oder Rückgabe des Verpackungsmaterials. Der Versteigerer haftet nur im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Vertragsverletzungen. Wird vom Auftraggeber eine Sachversicherung gewünscht. So hat der Einlieferer die Kosten hierfür zu tragen. Der Einlieferer besitzt gegen den Versteigerer keine höheren Ansprüche als der Versteigerer gegen den Versicherer.

 

3. Der Auftraggeber versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer bzw. vom Eigentümer bevollmächtigt ist, die eingelieferten Gegenstände zu veräußern und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er ist bis zur Durchführung der Auktion an den Auftrag gebunden.

 

4. Die in der Auktion nicht verkauften Gegenstände überlässt der Einlieferer dem Versteigerer für die Dauer von vier Wochen nach dem Versteigerungstermin zum freihändigen Verkauf. Die Bedingungen für die Versteigerung gelten hierfür entsprechend. Bleibt auch der Freihandverkauf ergebnislos, so hat der Einlieferer die eingelieferten Gegenstände innerhalb von weiteren zwei Wochen auf seine Kosten und Gefahr abzuholen. Unterlässt der Einlieferer dieses, so kann der Auktionator die Gegenstände auf dessen Kosten und Gefahr gebührenpflichtig einlagern, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein.

 

5.Der Einlieferer versichert, dass es sich bei den eingelieferten Gegenständen um keine Fälschungen, Repliken, Kopien, Neuware oder Nachahmungen handelt und dass er die Angaben über Alter, Herkunft, Gewicht, Beschädigungen, Mängel, Restaurierungen und Ergänzungen nach bestem Wissen und Gewissen erteilt hat. Der Auftraggeber übernimmt die volle Gewähr für die von ihm gemachten Angaben. Er verpflichtet sich, dem Versteigerer im Falle einer Rechtsverfolgung die notwendigen Kosten und Auslagen einschließlich der Gebühren für eine Expertise vorzuschießen oder zu tragen. Für Sach- und Rechtsmängel des Versteigerungsgutes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Von Gewährleistungsansprüchen des Käufers wegen anderer Mängel sowie eventueller Prozesskosten für deren Abwehr stellt der Einlieferer den Auktionator frei. Der Einlieferer verpflichtet sich, mangelhafte Ware bei Regressansprüchen zurückzunehmen und den vollen ausgezahlten Betrag incl. Provision und Mehrwertsteuer zurückzuzahlen.

 

6. Zieht der Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er dem Auktionator die entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, zu erstatten. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so beträgt die Entschädigung pauschal 20,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, wobei beiden Parteien der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens offen steht. Wurden bereits auftragsgemäß Fotos gefertigt, so sind deren Kosten zu erstatten. Ebenso sind ggf. angefallene weitere Kosten zu erstatten, etwa für Gutachten, Expertisen etc. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.

 

7. Der Versteigerer ist berechtigt Objekte von der Auktion zurückzuziehen bzw. zurückzustellen, sobald sich Zweifel an deren Echtheit und Mangelfreiheit herausstellen. Auch in diesem Fall hat der Einlieferer die entgangene Provision sowie eventuell angefallene weitere Kosten nach den vorstehenden Regelungen zu erstatten.

 

8. Der Auktionator erhält eine Versteigerungsprovision von 20 %. Auf die Provision wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Diese Vergütung erhält das Auktionshaus auch dann, wenn der Auftraggeber Gegenstände selbst ersteigert. Sonderleistungen wie Gutachten, Restaurierungen, Reinigungen, Rahmungen, Versand etc. bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wird diese erteilt, so hat er diese Kosten zzgl. Mehrwertsteuer dem Versteigerer zu erstatten. Sämtliche Gegenstände werden im Internetkatalog abgebildet, dafür sind pro Position 4 Euro zu entrichten. Das Auktionshaus trifft selbst die Wahl der im gedruckten Katalog abzubildenden Objekte. Das Versteigerungsgut wird zum Limitpreis aufgerufen, eine Abweichung des Limits um 10 % nach unten ist zulässig. Versteigerungsgut, das ohne Limitpreis eingetragen ist, wird mit 20 Euro aufgerufen.

 

9. Falls Kosten für die Folgerechtsabgabe nach Urheber-Folgerechtsgesetz entstehen, trägt sie vollumfänglich der Einlieferer. Nach § 26 UrhG ist der Einlieferer von Werken, die dem Urheberrechte unterliegen, bei Veräußerung zur Erstattung der Folgerechtsabgabe verpflichtet, welche von der Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst eingefordert wird. Dieser Betrag wird vom Auktionator entweder schon bei der Abrechnung berücksichtigt oder dann eingefordert, wenn die entsprechende Gebührenrechnung der Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst vorliegt; das kann u.U. erst nach zwei Jahren der Fall sein (im Moment 4 %). Nach § 26 Abs. 4 UrhG muss dem Urheber auf dessen Verlangen der Name des Einlieferers genannt werden.

 

10. Der Auftraggeber verzichtet auf Schätzungen oder Begutachtungen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder durch die IHK genannte Gutachter.Sollte der Auftraggeber dennoch ein derartiges Gutachten wünschen, so wird es vom Versteigerer auf Kosten des Auftraggebers eingeholt.

 

11. Gold- und Silbergegenstände können vom Versteigerer auch unter dem Materialwert zugeschlagen werden, wenn das aus dem aufgeführten Limitpreis hervorgeht.

 

12.Der Versteigerer wird ermächtigt, das zugeschlagene Gebot bzw. den bei freihändigem Verkauf vereinbarten Veräußerungspreis im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen.

 

13. Der Versteigerer erteilt dem Auftraggeber binnen ca. vier bis sechs Wochen nach dem Versteigerungstermin bzw. erfolgtem freihändigen Verkauf eine Abrechnung. Das dem Auftraggeber danach zustehende Guthaben wird unter der Voraussetzung fällig, dass das zugeschlagene Gebot bzw. der Kaufpreis bis dahin beim Versteigerer eingegangen ist. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 21 Tagen schriftlich geltend zu machen. Es gilt das Rechnungsdatum. Der Versteigerer hat ein Pfandrecht an den vom Auftraggeber eingelieferten Gegenständen, das er ausüben kann, wenn der Auftraggeber mit der Leistung des von ihm geschuldeten Kostenersatzes in Verzug gerät.

 

14.In allen Schadensfällen ist die Haftung des Versteigerers und seiner Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

15. Die beigefügten Versteigerungsbedingungen sind Teil dieses Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

16. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.

 

18. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen nicht wirksam sein, haben sie die Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahe kommen. Die übrigen Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.